AGB

1 Zusammenarbeit

1.1   Die Parteien arbeiten auf einer Vertrauensbasis zusammen und unterrichten sich gegenseitig unverzüglich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen.

1.2   Basis für die Zusammenarbeit ist ein von Gangl Karin, MA, nachfolgend „GK“, schriftlich ausgearbeitetes Angebot.

2 Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Kunde unterstützt „GK“ bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Texten, Daten und Bildmaterial soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.

2.2 Der Kunde stellt die erforderlichen Materialien möglichst in digitaler Form zur Verfügung. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass „GK“ die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält und stellt insofern „GK“ von jeder Haftung frei.

2.3 „GK“ ist berechtigt, den durch die fehlende Mitwirkung des Kunden entstehenden Mehrarbeitsaufwand in Rechnung zu stellen.

3 Termine

3.1 Die Vertragsparteien werden Termine schriftlich festlegen. Sind keine konkreten Termine vereinbart, so bestimmt „GK“ den Projektzeitplan.

3.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) hat „GK“ nicht zu vertreten.

3.3 Leistungsverzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) berechtigen „GK“, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

4 Leistungsänderungen

4.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von „GK“ zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich äußern.

4.2 „GK“ prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Einhaltung von Terminen haben wird. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird „GK“ dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen.

4.3 Die Vertragsparteien halten gegebenenfalls schriftlich den neuen zusätzlichen Leistungsumfang sowie die daraus resultierenden neuen Termine, Mitwirkungspflichten und zusätzliche Vergütung fest.

5 Vergütung

5.1 Grundlage für die Vergütung ist das von „GK“ für den Kunden erstellte Angebot. Zahlungskonditionen: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 50 % nach Abschluss des Auftrages. Abweichende Zahlungsbedingungen können im Angebot vereinbart sein, dann gilt das Angebot. Sind Abschlagszahlungen vereinbart worden, sind diese zu den vereinbarten Terminen zu leisten.

5.2 Wird der Auftrag nach Auftragsbeginn durch Umstände, die GK nicht zu verteten hat, durch den Kunden abgebrochen, so wird der gesamte im Angebot genannte Betrag zur Zahlung fällig.

5.3 Die Vergütung von „GK“ erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand. Dies gilt insbesondere für Leistungsänderungen während der Projektlaufzeit. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von „GK“.

5.4 Der Kunde trägt gegen Nachweis Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten.

6 Rechte

6.1 „GK“ gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.

6.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. Eine Zuwiderhandlung zieht für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 2.500,– Euro nach sich.

6.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. „GK“ kann den Einsatz der erbrachten Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

6.4 Werden Drucksachen bestellt, so handelt es sich dabei um belichtungsfähige PDF-Dateien. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes in einem Angebot geregelt ist (etwa: Bestandteil des Angebotes ist die Übergabe offener Arbeitsdateien im Quark-, Gimp-, Photoshop-, etc. Format), sind offene Bearbeitungsdateien weder Bestandteil des Angebots noch der zu erbringenden Leistung und werden daher nicht ausgehändigt.

7 Haftung

7.1 „GK“ haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet „GK“ nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

7.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summen mäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf 100 EURO. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet „GK“ insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

7.3 „GK“ haftet nicht für etwaige Leistungsunterbrechungen seitens des jeweiligen Internetproviders.

8 Geheimhaltung, Presseerklärung

8.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind.

8.2 Kundendaten, die „GK“ im Zuge eines Projektes zur Bearbeitung überlassen werden, bleiben im Eigentum des Kunden. „GK“ verpflichtet sich, diese Daten nicht zu kopieren oder sonst wie zu vervielfältigen. Eine Nutzung der Daten ist nur Namens und im Auftrag des Kunden innerhalb des vereinbarten Projektrahmens zulässig.

8.3 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

8.4 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen der Kunde auf „GK“ Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung zulässig.

9 Sonstiges

9.1 Die Abtretung von Forderungen an den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von „GK“ zulässig.

9.2 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

9.3 „GK“ darf den Kunden in seiner Internetpräsenz oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. „GK“ darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. Soweit für den Kunden Internetpräsenzen erstellt werden, hat „GK“ das zeitlich unbeschränkte Recht, den Link „website by GK“ an gut sichtbarer Stelle anzubringen sowie auf die Nennung als Hersteller der Website im Impressum.

10 Schlussbestimmungen

10.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-Mail erfolgen.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

10.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

10.4. Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz von „GK“, Faludigasse 8, 7471 Rechnitz.

10.5 Es gilt das Recht der Republik Österreich.

10.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag bzw. Tätig werden von „GK“ ist Oberwart.

 

Rechnitz, 29.01.2015

 

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